Wussten Sie schon?

 dass Kindertagespflege laut Gesetz (KiBiz & SGB VIII) vor allem für Kinder unter 3 Jahren ein gleichwertiges Angebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen ist? 

• dass Kindertagespflegepersonen wie Kindertagesstätten einen Förderauftrag nach den Bildungsgrundsätzen (NRW) für Kinder von 0 bis 10 Jahren hat? 

• dass jede Kindertagespflegeperson eine fachbezogene Qualifizierungsmaßnahme absolviert hat? 

• dass Kindertagespflegepersonen jährlich mehrere Fortbildungen besuchen? 

• dass der Betreuungsschlüssel in der Kindertagespflege maximal 1:5 bzw. maximal 3:9 in Großtagespflege ist? 

• dass ein Kind, dass das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege gefördert werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen (SGB VIII § 24) erfüllt werden? 

• dass ein Kind, dass das dritte Lebensjahr vollendet hat, bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden kann (SGB VIII)? 

• dass die Betreuungszeiten mit der Tagesmutter / dem Tagesvater individuell abgesprochen werden können? 

• dass Kindertagespflegepersonen eng mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kinder-, Jugend- und Familienförderung Bergheim) zusammenarbeiten und über eine gültige Pflegeerlaubnis (SGB VIII §43) verfügen, die regelmäßig erneuert werden muss? 

• dass nach aktuellen Forschungsergebnissen zur Bindungstheorie, die Kindertagespflege durch die konstante Betreuungsperson Kontinuität und Stabilität im Betreuungsalltag bietet und somit optimale Voraussetzung für die frühkindliche Entwicklung in allen Bildungsbereichen bietet? 

• dass ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege hat? 

• dass bei Ausfall der Kindertagespflegeperson der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Bereitstellung einer Vertretung verantwortlich ist? 

• dass der städtische Elternbeitrag in Kindertagespflege und Kindertagesstätte gleich ist? 

• dass es vom LVR zertifizierte Kindertagespflegepersonen für Inklusion im Elementarbereich gibt, die speziell für die Entwicklungsunterstützung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf geschult sind?



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